Allgemeine Informationen
Die Erstellung von Gutachten umfasst die Analyse der gesamten verfügbaren schriftlichen Erkenntnismittel, die Exploration der betroffenen Person sowie ggf. auch die Befragung weiterer Personen und je nach Fallkonstellation und Erfordernis die Durchführung einer psychometrischen Testung (z.B. Demenztests, Persönlichkeitstests, Intelligenztests). Sofern erforderlich und verfügbar, werden externe Unterlagen basierend auf einer Schweigepflichtsentbindung ebenso beigezogen. Danach wird ein schriftliches Gutachten erstellt und an den Auftraggeber übermittelt. In Einzelfällen erfolgt darüber hinaus die Teilnahme bei den Verhandlungen vor Gericht.
Die Dauer der persönlichen Exploration ist sehr variabel und orientiert sich an der Fragestellung und dem Umfang an Vorunterlagen sowie der eventuellen Notwendigkeit einer psychometrischen Testung.
Termine werden am Praxisstandort in Osnabrück angeboten sowie in Kliniken, Heimen, Haftanstalten und Privathaushalten. Ortstermine werden in Niedersachsen, NRW und Bremen angeboten.
Termine sind ganzjährig von Montag bis Freitag, 10:00 - 18:00, möglich.
Je nach Komplexität und Auslastung werden Gutachten ehestmöglich nach dem Explorationstermin fertiggestellt und gesichert digital per EGVP an den zuständigen Aufftraggeber der Justizbehörden übermittelt. Der Versand in gedruckter Form per Post als Einschreiben erfolgt nur noch auf besondere Anforderung hin. Besonders komplexe Fragestellungen, etwa auch verbunden mit der Anforderung externer Unterlagen, bedingen unter Umständen erheblich längere Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen.
Die Exploration kann auf Deutsch (Muttersprache) oder Englisch (CPE-Certificate = GER Kompetenzstufe C2) ohne Beiziehung eines Dolmetschers erfolgen. Auf vorherige Anfrage hin ist dies ohne externen Dolmetscher auch in thailändischer Sprache möglich. Ebenso können schriftliche Erkenntnismittel im Original auf Deutsch, Englisch und Thailändisch berücksichtigt werden - Dokumente in anderen Sprachen müssen in Übersetzung vorgelegt werden, damit diese verwendet werden können.
Die Abrechnung erfolgt basierend auf der jeweils aktuell gültigen Fassung des JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) und hängt damit von der Komplexität eines Falles (M1/M2/M3) und dem Zeitaufwand ab.
Team
Dr. med. univ. Alexander Leeb MaHM (gebürtig aus Wien, Österreich) ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
Zusätzlich zur medizinischen Qualifikation ist durch den MaHM (Master of Health Management) auch eine betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung gegeben. Ebenso liegt eine abgeschlossene Weiterbildungszeit für Neurologie vor - hierdurch ergibt sich ein gegenüber einer rein psychiatrischen Ausbildung geschärftes somatisch-medizinisches Profil.
Bei Bedarf werden Dolmetscher und weitere Dienstleister beigezogen (z.B. für Zusatzgutachten).
Leistungsspektrum
Angeboten wird die Erstellung von psychiatrischen Gutachten aus den Bereichen Betreuungsrecht, Familienrecht, Zivilrecht und Strafrecht, dies für Auftraggeber der Justizbehörden (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Staatsanwaltschaften) sowie auch für den amtsärztlichen Dienst.
Nicht angeboten werden: Privatgutachten, Gutachten zu sozialrechtlichen Fragestellungen, aussagepsychologische Gutachten / Glaubhaftigkeitsgutachten, Erziehungsfähigkeitsgutachten.